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Zuchtleitlinie

Allgemein
1. Voraussetzung
Sowohl der Rüde wie auch die Hündin einer Verpaarung müssen eine vollständige Registrierung bei MASCA, NAMASCUSA, AKC oder ASCA haben.

2. Wurf
Jeder Wurf muss bei MASCA oder NAMASCUSA (derzeit bis zum Zusammenschluss der Vereine) registriert werden und der Züchter muss für die Welpen Papiere beantragen.
Die Welpen sind mit vollständigen Papieren abzugeben:
a. Kaufvertrag
b. MASCA oder NAMASCUSA Registration (for breed oder not for breed)
c. Gesundheitsnachweise und Registrierung des Rüden
d. Gesundheitsnachweise und Registrierung der Hündin
I. HD Auswertung
II. Augenuntersuchung
III. Registrierung
e. Stammbaum

Zucht


1. Ziel
Jede Anpaarung soll mit dem Ziel die Rasse weiter zu verbessern geplant werden.

2. Anpaarung
Der Züchter muss den Rüden und die Hündin unter Berücksichtigung des Rassestandards, der Stammbäume und der genetischen Eignung planen.

3a. Alter - Rüde
Ein Rüde muss vor dem ersten Deckakt ein Mindestalter von 18 Monaten erreicht haben.

3b. Alter - Hündin
Hündinnen müssen ein Alter von 24 Monaten erreicht haben.

3c. Abstand
Zwischen zwei Würfen einer Hündin sollten 12 Monate liegen.

4. Voraussetzung
Züchter dürfen ausschliesslich Hunde zur Zucht einsetzten, die frei von allen gesundheitlichen und genetischen Einschränkungen sind und dem Rassestandard der Miniature Australian Shepherd entsprechen. Ebenso darf eine Verpaarung, die Welpen hervorgebracht hat, die nicht dem Rassestandard entsprtechen oder gesundheitliche Einschränkungen haben, nicht wiederholt werden.

Gesundheit


Die körperliche und seelische Gesundheit der Hunde steht an erster Stelle!

1. Allgemein
Um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen der Welpen so gut wie möglich auszuschliessen ist der Züchter verpflichtet sich vor einer Anpaarung über die Elternlinien so umfänglich wie möglich zu informieren.

2. Augen
Eine Augenuntersuchung beider Elterntiere, die zum Deckzeitpunkt nicht älter als 12 Monate sein darf, ist zwingend erforderlich.

3. Hüfte
Die Auswertung der Hüfte nach dem 15. Lebensmonat ist notwendig.

Abgabe & Verkauf


1. Neue Familien
Jeder Züchter soll die neuen Familien seiner Welpen nach besten Wissen und mit Sorgfalt auswählen.

2. Papiere
Die Welpen sollen zum Schutz des Käufers und des Verkäufers, wie oben beschrieben, mit vollständigen Papieren abgegeben werden.

3. Gewährleistung
Der Kaufvertrag sollte Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Zuchtfähigkeit, gesundheitliche Handicaps und ähnliches Regeln.

4. Abgabezeit
Die Abgabe der Welpen sollte nach der 8. Woche erfolgen.

Wir haben die Genehmigung von MASCA die "Code of Ethics" zu übersetzten und auf unseren Seiten zu veröffentlichen. Die Zuchtordnung ist in Anlehnung an diese entstanden und als Richtlinie zu sehen!

MASCA